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Ausbildung und Unterweisung in der Anwendung der |
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Für alle Arbeiten mit Absturzgefahr ist die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung ( PSA ) gegen Absturz BGR 198 ( ZH 1 / 709 ) und zum Halten und Retten BGR 199 ( ZH 1 / 710 ) vorgeschrieben. Die Ausbildung beinhaltet sowohl die theoretischen Abhandlungen als auch praktische Übungen. |
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Ausbildung und
Schulung organisieren |
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